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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Das Bäcker-Werbeportal

1. Geltungsbereich

1.1. Alle Leistungen der Auftragnehmerin L-ARTS FEINE WERBUNG GmbH (nachfolgend: L-ARTS) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Für einzelne Leistungen von „L-ARTS“ gelten ergänzend besondere Geschäftsbedingungen. Die besonderen Geschäftsbedingungen sind im Bestellvorgang der jeweiligen Leistungen einsehbar, speicherbar und druckbar. Im Fall eines Widerspruchs haben die jeweiligen Besonderen Geschäftsbedingungen Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Auftraggeber (auch: Kunden), welche als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind.

1.3. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.

1.4. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn „L-ARTS“ ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsschluss / Vertragssprache

2.1. Die Präsentation der Angebote auf der Plattform „Das Bäcker-Werbeportal“ ist kein verbindliches Angebot an den Kunden sondern stellt lediglich einen Online-Verkaufsprospekt dar.

2.2. Der Kunde kann ein verbindliches Angebot telefonisch über das Online-Bestellformular, schriftlich, per Telefax oder per E-Mail abgeben. Bei einer Bestellung über das Online-Bestellformular kann der Kunde aus dem Sortiment Angebote auswählen und diese jeweils über den Button [in den Warenkorb] in einem Warenkorb sammeln.

2.3. Durch Anklicken des Buttons [Zahlungspflichtig bestellen] geben Sie uns gegenüber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die in der Bestellung enthaltenen Leistungen zu den mit der Bestellung übermittelten Konditionen ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt der Bestellung annehmen. In einigen Fällen übermitteln wir im Anschluss an Ihre Anfrage ein Angebot, welches Sie durch Übersendung einer Bestätigungsnachricht annehmen.

2.4. Registrierte Kunden können L-ARTS auch mit der Auswahl der Produkte und der Abwicklung des gesamten Bestellvorgangs beauftragen. In diesen Fällen gestattet der Auftraggeber L-ARTS gemäß § 181 BGB, das Geschäft als Vertreter des Auftraggebers mit sich selbst abzuschließen.

2.5. Vertragssprache ist deutsch.

3. Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen

3.1. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern in der jeweiligen Produktbeschreibung nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise ab Lager inklusive Verpackung und Versandkosten an eine Adresse in Deutschland. Bei einem Versand auf deutsche Inseln berechnen wir die tatsächlich anfallenden Versandkosten.

3.2. Wir akzeptieren die Zahlung durch Bankeinzug per Lastschrift. Die Zahlung ist sofort nach Vertragsschluss fällig (Vorkasse).

3.3. Bei der Zahlungsart Bankeinzug (Lastschrift) und der Übermittlung der Bankverbindungsdaten des Auftraggebers wird L-ARTS ermächtigt, den Rechnungsbetrag von dem angegebenen Konto des Auftraggebers einzuziehen. Der Bankeinzug erfolgt nach Abschluss des Vertrages (Vorkasse). Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Auftraggeber der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Auftraggeber die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen.

3.4. Die Rechnung zu Ihrer Bestellung wird Ihnen unabhängig von der Zahlungsart per Email zugeschickt. Sollte keine E-Mail-Adresse hinterlegt sein, wird die Rechnung auf dem postalischen Weg an Sie geschickt.

3.5. Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten von L-ARTS gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat L-ARTS Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Außerdem hat L-ARTS bei einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners einen Anspruch auf Zahlung einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 40,00 Euro. Weitere Rechte oder Ansprüche von L-ARTS bleiben unberührt. Bei ausstehenden Forderungen, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.

4. Lieferung

4.1. Die Lieferung von Waren erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege und an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift.

4.2. Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, ist der L-ARTS zu Teillieferungen auf seine Kosten berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. In diesem Fall kann L-ARTS auch Teilrechnungen stellen.

4.3. Die Gefahr für den Verlust der Waren und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person übergeben worden ist.

4.4. Versicherungen werden nur nach ausdrücklichem Wunsch des Auftraggebers vorgenommen und gehen zu dessen Lasten.

4.5. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden.

4.6. Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB (Rücktritt) nur ausüben, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden. Änderungswünsche und Ergänzungswünsche des Auftraggebers berechtigen L-ARTS die Lieferung zu einem späteren, als dem vereinbarten Termin vorzunehmen.

4.7. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen den Auftraggeber erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

4.8. Soweit eine Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich ist, z.B. weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, trägt der Kunde die L-ARTS entstandenen Kosten für die erfolglose Anlieferung.

5. Prüfpflichten

5.1. Bei der Beauftragung der Leistungen hat der Kunde den Bestellablauf der Plattform „Das Bäcker-Werbeportal“ und die hierin enthaltenen Vorgaben zu beachten. Er hat Sorge dafür zu tragen, dass die erforderlichen Daten den Vorgaben entsprechend dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Daten vor Druckfreigabe daraufhin zu überprüfen, ob der Inhalt des daraus herzustellenden Produkts gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. im Bereich des Markenrechts, des Design- und Urheberrechts) verstößt oder sonstige Rechte Dritter verletzt. Es besteht keine Prüf- und Warnpflicht des Auftragnehmers bezüglich der vom Kunden selbst oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder übertragenen Daten. Erlangt der Auftragnehmer Kenntnis von Rechtsverletzungen, ist er berechtigt, die Nutzung der Daten zu verweigern. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall befugt, die Daten zu vernichten und die weitere Verarbeitung zu verweigern.

5.3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, angelieferte Daten auf ihre inhaltliche Richtigkeit, auf ihre Vollständigkeit, auf ausreichende Druckqualität oder auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. Sollte der Kunde eine Überprüfung durch den Auftragnehmer wünschen, werden diese sowie eine etwaige Bearbeitung separat abgerechnet.

5.4. Dem Kunden wird jeder Entwurf als Korrekturabzug übermittelt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Übermittlung mittels der auf dem Bildschirm angezeigten Druckvorlage (Vorschau.) Die Druckfreigabe gilt als erteilt, sobald der Kunde die Inhalte der Druckvorlage als korrekt bestätigt und den Bestellvorgang mittels des Buttons [zum Warenkorb] weiter durchführt.

6. Nachträgliche Änderungen

6.1. Änderungen des Auftrages sind nach Abgabe des verbindlichen Angebots durch den Kunden aufgrund des automatisierten Produktionsablaufs grundsätzlich nicht möglich. Sofern L-ARTS eine solche nachträgliche Änderung im Ausnahmefall ermöglicht, gilt diese nur bei schriftlicher Bestätigung durch L-ARTS als vereinbart.

6.2. Auf Veranlassung des Auftraggebers erforderliche Änderungen werden einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Als nachträgliche Änderungen gelten u.a. Änderungen der Lieferadresse, des Liefertermins, der bereits vom Kunden freigegebenen Produktionsdaten sowie Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen vor. Dies gilt auch für alle künftigen Lieferungen, und zwar auch für den Fall, dass der Auftragnehmer sich nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Für den Fall, dass sich der Auftraggeber vertragswidrig verhält, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Vorbehaltsware auf Verlangen des Auftragnehmers auf seine Kosten an diesen herauszugeben. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall ebenfalls zur Wegnahme der Vorbehaltsware berechtigt.

7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware so lange pfleglich zu behandeln, bis das Eigentum auf ihn übergegangen ist. Mögliche Risiken sind ordnungsgemäß durch Versicherungen abzudecken.

7.3. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sollte die gelieferte Vorbehaltsware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sein. Er hat gegenüber dem Dritten auf das Bestehen des Eigentumsvorbehaltes unverzüglich hinzuweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Angaben zu machen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für eine Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO erforderlich sind. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die dem Auftragnehmer entstandenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den entstandenen Ausfall.

8. Beanstandungen / Gewährleistung

8.1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen.

8.2. Dem Auftraggeber wird hierzu jeder Entwurf als Korrekturabzug übermittelt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Übermittlung per Email oder durch eine gesonderte Ansicht auf Webseite. Gibt der Auftraggeber den Korrekturabzug nicht innerhalb einer angemessenen, schriftlich festzulegenden Frist zurück, gilt seine Druckreifeerklärung als erteilt, worauf er bei Übersendung des Korrekturauszugs hingewiesen wird. Bei der Freigabeerklärung über das Webportal erfolgt die Freigabe des Auftraggebers durch Bestätigung mittels Häkchen, dass die Inhalte korrekt sind und durch Anklicken des Buttons [zum Warenkorb].

8.3. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

8.4. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung des Mangels; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

8.5. Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz verjähren mit Ausnahme der in Ziffer 9 genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.

8.6. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, das zuerst gelieferte mangelhafte Produkt innerhalb von 30 Tagen zurückzusenden.

8.7. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Mehr- und Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird jedoch nur die gelieferte Menge. Geringfügige Materialabweichungen und Farbabweichungen geltend als vertraglich vereinbart und führen deshalb nicht zur Mangelhaftigkeit der Ware.

8.8. Vom Auftraggeber dem Auftrag zu Grunde gelegte Vorlagen gelten als nicht verbindlich. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Analog-/Digitalproofs), Probeandrucken und dem Endprodukt. Ein vorheriger Probeandruck auf dem jeweiligen Medium im jeweils entsprechenden Druckverfahren ist kostenpflichtig und muss gesondert vereinbart werden. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.

8.9. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Falle ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.

8.10. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Der Auftraggeber hat das Recht, derartige Fehler innerhalb einer einem Druckbetrieb angemessenen kurzen Frist selbst zu beseitigen, andernfalls trägt er die Kosten für den von ihm veranlassten bzw. technisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand.

8.11 Der Auftragnehmer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Entwurfsarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen. In keinem Fall haftet der Auftragnehmer für die sachliche Richtigkeit und die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

9. Haftung

9.1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei:

  • - vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden,
  • - bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er jedoch nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden,
  • - im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers,
  • bei arglistig verschwiegenen Mängeln und sofern L-ARTS eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat,
  • - bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

9.2. Verletzt L-ARTS einfach fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 9.1 aus anderen Gründen unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

9.3. Vorstehende Regelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von L-ARTS.

10. Nutzungsrechte, Nutzungspflicht

10.1. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

10.2. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung über.

10.3. Jede Bearbeitung, Veränderung und Weiterentwicklung der Vorlagen sowie die Übernahme des Designs für andere Produkte bzw. andere Anwendungsbereiche ist ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Auftragnehmers nicht zulässig.

10.4. Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung des Auftragnehmers erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Dem Auftragnehmer bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

10.5. Der Auftragnehmer bleibt ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

10.6. Der Auftragnehmer ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Auftragnehmers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

11. Eigentum / Zurückbehaltungsrecht / Datensicherung / Abtretung

11.1. Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses hergestellten oder bearbeiteten Zwischenerzeugnisse, insbesondere Daten, Lithographien, Filme, Druckplatten etc., bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht herausgegeben. Alle Zwischenerzeugnisse können nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung durch den Auftraggeber vom Auftragnehmer erworben werden.

11.2. Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

11.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie der Daten zu erstellen, die ihm von Auftraggeber geliefert werden. Der Auftraggeber bleibt jedoch verpflichtet, eigene Daten zu sichern, bevor er diese an den Auftragnehmer herausgibt.

11.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Ansprüche aus Verträgen mit dem Auftragnehmer abzutreten.

12. Rechte Dritter, Haftungsfreistellung

12.1. Der Auftraggeber versichert, dass er die für die Nutzung der von ihm gegebenenfalls zur Verfügung gestellten Unterlagen (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Titel, Kennzeichen, Marken und dergleichen) erforderlichen Rechte besitzt und stellt sicher, dass die Nutzung der vertragsgemäßen Leistungen keine Rechte Dritter verletzt.

12.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen ihn geltend machen, wenn und soweit der Inhalt des Produkts gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt oder Rechte Dritter verletzt werden. Die Haftung des Auftragnehmers wegen eigener Rechtsverstöße bleibt hiervon unberührt.

12.3. Der Auftraggeber stellt L-ARTS im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung, die für die Prüfung etwaiger Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

12.4. Der Auftraggeber ersetzt L-ARTS jeden Schaden, der durch die Inanspruchnahme des Dritten entsteht einschließlich der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.

13. Datenschutzinformation

Wir unterrichten Sie gemäß Telemediengesetz, dass „L-ARTS“ personenbezogene Daten durch elektronische Datenverarbeitung (EDV) in dem zum Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung des Kaufvertrages (Kaufabwicklung) erforderlichen Umfang erheben, verarbeitet und nutzt. Darüber hinaus geben wir Ihre Daten selbstverständlich nicht an Dritte weiter! Für Information oder Auskunft wenden Sie sich bitte an uns, so wie in der Anbieterkennzeichnung bzw. im Impressum angegebenen.

13.1. Verwendung von Cookies

Um den Besuch der Plattform „Bäcker-Werbeportal“ attraktiv zu gestalten und die Nutzung bestimmter Funktionen zu ermöglichen, werden auf verschiedenen Seiten so genannte Cookies verwendet. Hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Einige der verwendeten Cookies werden nach dem Ende der Browser-Sitzung, also nach Schließen Ihres Browsers, wieder gelöscht (sog. Sitzungs-Cookies). Andere Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät und ermöglichen uns oder unseren Partnerunternehmen, Ihren Browser beim nächsten Besuch wieder zu erkennen.

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13.2. Weitergabe personenbezogener Daten

Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind lediglich die CSM Deutschland GmbH als Betreiber von „Das Bäcker-Werbeportal“ sowie unsere Dienstleistungspartner, die wir zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigen. In diesen Fällen beachten wir strikt die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Umfang der Datenübermittlung beschränkt sich auf ein Mindestmaß.

13.3. Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten

Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung bzw. Sperrung. Kontaktieren Sie uns auf Wunsch. Die Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn Sie Kaufmann im Sinne des HGB sind oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Urkundsprozesse, der Sitz von „L-ARTS“.

 

L-ARTS FEINE WERBUNG GmbH
Oststraße 38
04317 Leipzig

Leipzig, Januar 2016



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